Rentenversicherung

Die Rentenversicherungspflicht gilt unabhängig vom Wohnsitz im Beschäftigungsstaat. Sie müssen also in Deutschland in die Rentenversicherung einzahlen.

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitnehmer bei der Rentenversicherung anzumelden. Dafür wird eine Sozialversicherungsnummer vergeben. Sie wird bei der Aufnahme der ersten Beschäftigung ausgestellt und gilt ein Leben lang. Sie sollte deshalb sicher aufbewahrt werden.

Der Anspruch auf Altersrente in Deutschland besteht mit dem Erreichen der deutschen Regelaltersgrenze und nachdem die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist. Da zwischen den EU-Staaten Beitragszeiten anerkannt werden, ist auch ein Rentenanspruch gegeben, wenn man in Deutschland weniger als 5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat. Entscheidend ist, dass insgesamt mindestens fünf Jahre Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden sowie pro Land mindestens 1 Jahr.

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt dann jedoch nur den Betrag aus, der auf die Zeit in Deutschland entfällt.

Weitere Informationen: www.deutsche-rentenversicherung.de