Arbeitslosigkeit
Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosengeld
Alle Informationen zur Arbeitslosenversicherung und zum Arbeitslosengeld finden Sie im Bereich Sozialversicherung.
Arbeitssuche
Die Arbeitssuche sollte so früh als möglich beginnen, um rechtzeitig eine neue Arbeitsstelle zu finden und im besten Fall nicht arbeitslos zu werden. Dabei gilt, dass die Meldung der Arbeitssuche spätestens 3 Monate, bevor die Beschäftigung endet, bei der Agentur für Arbeit eingegangen sein muss. Erfolgt die Information, dass das Arbeitsverhältnis endet, kurzfristig, muss die Meldung zur Arbeitssuche innerhalb von 3 Tagen erfolgen.
Wer sich zu spät arbeitssuchend meldet, muss beim Arbeitslosengeld mit finanziellen Nachteilen rechnen. Die Arbeitsuchendmeldung ersetzt nicht die Arbeitslosmeldung.
Die Meldung der Arbeitssuche kann über drei Wege erfolgen. Entweder online oder telefonisch über die gebührenfreie Servicenummer (0800 4 555500) oder persönlich in der zuständigen Agentur für Arbeit. Es empfiehlt sich dafür vorher online einen Termin zu vereinbaren. Die Meldung darf nur auf einem der drei Wege erfolgen.
Die Agentur für Arbeit unterstützt bei der Arbeitssuche, und es kann die Jobbörse der Agentur genutzt werden. Wer grenzüberschreitend sucht, sollte die kostenlose Hilfe einer EURES-Beraterin im Arbeitsamt nutzen (eures.europa.eu). Weitere Informationen für ausländische Beschäftigte gibt es hier: https://www.make-it-in-germany.com/de/.
Auch wer in Tschechien arbeitslos gemeldet ist und dort Arbeitslosengeld bezieht, hat die Möglichkeit, nach Deutschland einzureisen und dort für eine bestimmte Zeit die Leistungen weiter zu erhalten. Dafür muss man:
- mindestens 4 Wochen bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet sein
- bei der zuständigen Arbeitsagentur einen Antrag auf das Formular PD U2 einreichen
- sich spätestens 7 Tage nach der Ankunft in Sachsen bei der örtlich zuständigen Bundesagentur für Arbeit melden und das Formular PD U2 vorlegen. Sie müssen weiterhin der BAA zur Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Falls die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Arbeitsagentur im Heimatland das Arbeitslosengeld für 3 Monate ab Abreisedatum auszahlen (auf das Konto im Heimatland). Die Dauer der Auszahlung kann in bestimmten Fällen auf 6 Monate verlängert werden. Für die Dauer der Auszahlung ist man weiter im Heimatland krankenversichert.
Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung der Dienste privater Arbeitsvermittlungsunternehmen. Sie sind primär auf die Vermittlung von Personen in Beschäftigung ausgerichtet.
Mit einem Vermittlungsschein der Agentur für Arbeit sind diese Dienste sogar kostenfrei. Nur als arbeitslos gemeldete Personen haben Anspruch auf einen Vermittlungsschein. Arbeitslose, die grenzüberschreitend pendeln oder nicht Arbeitslose haben keinen Anspruch auf den Vermittlungsschein.