Sozialversicherung
Das System der Sozialversicherung in Deutschland besteht aus vier Säulen:
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Pflegeversicherung
Als abhängig beschäftigte (also angestellte) Person sind Sie in den meisten Fällen verpflichtet, Beträge für alle vier Versicherungen zu bezahlen.
Grenze für Berechnung der Beiträge
Liegt das Bruttojahresentgelt über so genannten Beitragsbemessungsgrenzen, wird der Beitrag auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Diese liegt (2026)
- bei Arbeitslosenversicherung und allgemeine Rentenversicherung bei 101.400 Euro Jahresbruttoeinkommen und
- bei Kranken- und Pflegeversicherung bei 69.750 Euro Jahresbruttoeinkommen.
Wegfall der Versicherungspflicht
Ab einem Jahresbruttoeinkommen von 77.400 Euro (2026) entfällt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Dann ist eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse oder der Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.
Für mehr Informationen zu jeder einzelnen Versicherung nutzen Sie bitte die unten stehenden Links.
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