Aufenthalt/Anmeldung

Personen mit EU-Staatsangehörigkeit haben das Recht nach Deutschland einzureisen und sich dort aufzuhalten. Sie brauchen keine Aufenthaltserlaubnis und auch kein Visum. Sie benötigen lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
In den ersten 3 Monaten darf sich jede Person mit EU-Staatsangehörigkeit ohne Einschränkungen in einem anderen EU-Land aufhalten.
Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten, gilt Folgendes:

  • Arbeitnehmer und selbstständig Tätige haben ein Recht auf Aufenthalt, das keinen Bedingungen unterliegt.
  • Arbeitsuchende dürfen sich länger als 6 Monate aufhalten, wenn sie in Deutschland weiter nach einer Beschäftigung suchen und eine begründete Aussicht auf Arbeit haben.

Grundsätzlich kann sich jeder als nicht erwerbstätige Person mit EU-Staatsangehörigkeit unbegrenzt in Deutschland aufhalten, wenn über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz verfügt wird.

Unabhängig davon gilt in Deutschland die Meldepflicht – wer sich in Deutschland aufhält oder eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von 14 Tagen bei der örtlichen Gemeindeverwaltung anmelden.

Weitere Informationen: https://amt24.sachsen.de/zufi/lebenslagen/5000573